Sebastian
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Linux 6.18 – Btrfs bessere Parallelisierung bei read-heavy Workloads
« am: 27. September 2025, 15:19:34 »
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Einleitung: Mit Linux 6.18 erhält das Btrfs-Dateisystem einige Verbesserungen, die vor allem auf Performance bei leseintensiven Workloads und neue technische Möglichkeiten bei Blockgrößen abzielen. Es handelt sich zwar nicht um ein großes Feature-Release, dennoch sind die Änderungen für bestimmte Einsatzszenarien interessant. TLDR; Linux 6.18 bringt für Btrfs bessere Parallelisierung bei read-heavy Workloads und erste Unterstützung für Blockgrößen größer als die Kernel-Page-Size.
Hauptteil: Eine wichtige Neuerung betrifft den Umgang mit Checksummen. Btrfs durchsucht diese künftig im sogenannten Commit Root, wodurch Sperren vermieden werden. Das verbessert die Parallelisierung bei Workloads mit vielen Lesezugriffen und wenigen Schreibvorgängen. In Tests reduzierte sich die Synchronisationszeit von mehreren Minuten auf wenige Sekunden.
Darüber hinaus hält mit Linux 6.18 die erste Unterstützung für Blockgrößen größer als die Kernel-Page-Size Einzug. Diese Funktion wurde lange vorbereitet und gilt noch als experimentell. Einschränkungen bestehen aktuell unter anderem bei:
- kein Direct I/O
- kein RAID5/6 Support
- weitere Funktionslücken bei bestimmten Operationen
Dennoch ist dies ein wichtiger Schritt, um Btrfs langfristig flexibler und leistungsfähiger zu machen.
Beispiele:
- Datenbank-Workloads mit hoher Leseintensität profitieren durch kürzere Sync-Zeiten.
- Backups mit überwiegend Leselast laufen effizienter.
- Experimentelle Tests mit BS > PS können auf speziellen Testsystemen die Basis für zukünftige Optimierungen schaffen.
Fazit: Btrfs gewinnt mit Linux 6.18 vor allem an Performance bei leseintensiven Szenarien und macht mit der Unterstützung für größere Blockgrößen einen wichtigen, wenn auch experimentellen Schritt in Richtung Flexibilität. Wer produktiv auf Btrfs setzt, profitiert direkt von den Performance-Verbesserungen, während die Blockgrößen-Erweiterung vorerst noch Testumgebungen vorbehalten bleibt.
Quellenangabe:
LG Sebastian
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